Betrug ist der Gegenstand des Ihnen gemachten Vorwurfs?

Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main steht Ihnen unter 0171 9596500 zunächst unverbindlich und kostenfrei für ein erstes Gespräch zur Verfügung.

Nach der Kriminalstatistik 2012 des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main hatten Betrugsdelikte einen Anteil von 85,3% an den Vermögens- und Fälschungsdelikten.

In § 263 Absatz 1 Strafgesetzbuch heißt es: “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Ob ein Verhalten tatsächlich den Tatbestand für den Vorwurf von Betrug erfüllt, kann im Einzelfall oft unklar sein.

Die Felder Abrechnungsbetrug, Anstellungsbetrug, Beweismittelbetrug, Darlehensbetrug, Eingehungsbetrug, Erfüllungsbetrug, Erschleichen von Leistungen, Kaitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Leistungsbetrug, Prospektbetrug, Prozessbetrug, Scheckbetrug, Subventionsbetrug und Warenbetrug, um nur einige zu nennen, bieten mannigfaltige und je eigene Spezialprobleme, die sorgfältig erwogen sein wollen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis berät Sie als Strafverteidiger in Frankfurt am Main hierzu.

 Betrug in der Autoindustrie?

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

So stellt sich aktuell das Verhalten manches Automobilherstellers in der öffentlichen Wahrnehmung im Ergebnis insgesamt als Betrug dar und wird in den Medien auch so verhandelt. Wenn es aber “zum Schwur” kommt, sind hier wie in anderen Fällen die Fragen kompliziert, wer wann wen wie getäuscht hat und wie hierdurch eine Vermögensschädigung eingetreten ist.