Strafverteidiger und Sinn und Zweck des Staates

Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis, Frankfurt am Main

Strafverteidiger treten naturgemäß für den Schutz der Rechte von Beschuldigten und potentiellen Beschuldigten ein; mit diesen Rechten sind aber die Rechte von Geschädigten und potentiellen Geschädigten, wie gerade der erfahrene Strafverteidiger weiß, in Einklang und zum Ausgleich zu bringen. Im Grunde geht es stets um Tarierungen zur Herstellung des optimalen Maßes an Freiheit für jeden einzelnen Bürger des Staates.

Strafverteidiger bei Gericht  

Strafverteidiger bei Gericht Bild: Michael Grabscheit  / pixelio.de

Schön auf den Punkt gebracht hat zuletzt eine gute Umschreibung für Sinn und Zweck des Staates überhaupt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der in einem mit der Welt am Sonntag – durch den Redakteur Thorsten Jungholt – geführten Gespräch (WamS Nr. 45 vom 6.11.2016, S. 10 “Es gibt kein Recht auf Zuwanderung”) auf die Frage “Wie wird es dem Rechtsstaat in zehn Jahren gehen?” antwortete: “Die Herausforderungen durch Globalisierung, Digitalisierung und Terrorismus sind enorm. Aber ich bleibe optimistisch und glaube, dass es in der Zivilgesellschaft weiterhin genügend gewichtige Stimmen gibt, die erkennen und betonen, worin der eigentliche Zweck des Staates besteht: nämlich den Bürgern ein möglichst hohes Maß an Freiheit und Selbstbestimmung zu gewährleisten. An diesen Zielen hat sich die durchaus wichtige staatliche Gewähr von Sicherheit zu orientieren. Nicht umgekehrt! Vor allem vertraue ich insoweit dem Bundesverfassungsgericht.”

Dem kann man auch als Strafverteidiger nur zustimmen.