Zunächst unverbindlich unter 0171/9596500 können Sie Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main anrufen, wenn Sie direkt im persönlichen Gespräch klären wollen, ob er der geeignete Mann für Ihr Problem ist und die “Chemie stimmt”. Hierdurch entstehen noch keine Anwaltsgebühren.
Gleichwohl unterliegt schon ein solches erstes Gespräch, in welchem es auch besonders darum gehen wird, den Verfahrensstand und die unmittelbar notwendigen Schritte anzusprechen, selbstverständlich bereits vollständig der anwaltlichen Schweigepflicht. Und sie werden feststellen, dass Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis sich Ihrer Person und Ihres Falles in gleichem Maße engagiert annimmt unabhängig davon, ob es sich um eine große Wirtschaftsstrafsache oder eine – tatsächlich oder vermeintlich – “kleine” Sache handelt, die gegenüber Geschäftskollegen oder auch der Familie anzusprechen Ihnen aber vielleicht unangenehm ist.
Kommt ein Mandat zu Stande, wird in Strafsachen im allgemeinen eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so dass Sie auch insofern von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt.
Wenn Sie lieber erst ein wenig stöbern wollen, um einen Eindruck von der Kanzlei und den Tätigkeitsschwerpunkten von Dr. Geis als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zu erhalten, lädt Sie Dr. Geis herzlich zu einem Besuch der folgenden Seiten seiner Webpräsenz ein.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis, Frankfurt am Main
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main vertritt Sie Dr. Geis ganz schwerpunktmäßig auf den Rechtsgebieten des allgemeinen Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.
Dr. Geis steht Ihnen mit Engagement, Erfahrung und persönlicher Betreuung zur Verfügung.
Grundsätzliche erste Hinweise zum Ablauf des Strafverfahrens und dem geeigneten Verhalten in diesem Verfahren finden Sie im Ratgeber Strafrecht. Dieser kann und will aber selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, denn nur die genaue Beachtung aller Besonderheiten eines Falles durch einen erfahrenen Strafverteidiger bietet die Basis dafür, ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen – jeder Fall ist anders! Dr. Geis wird Sie im persönlichen Gespräch stets über die Abläufe des Verfahrens aufklären und bleibt für Sie persönlicher Ansprechpartner.
Insbesondere beim Vorwurf folgender – hier alphabetisch geordneter – Delikte steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main als Strafverteidiger zur Verfügung: Allgemeine Strafsachen, Arzneimittelstrafrecht, Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Untreue, Wirtschaftsstrafrecht.
Besonderes Interesse gilt auch Fragen der Strafbarkeit des Arztes und anderer Berufsträger. Auch im Berufsrecht der freien Berufe und in anderen Feldern des betreffenden Rechts ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis deshalb tätig.
Die Rechtsgebiete des Strafrechts und besonders des Wirtschaftsstrafrechts zeichnen sich durch besondere Komplexität aus. Diese Komplexität resultiert daraus, dass die Strafjustiz sich meist nicht nur mit dem “eigenen” Recht, insbesondere dem Strafprozessrecht, zu befassen hat, sondern auch mit dem Fachrecht – sei es Abgabenrecht, Insolvenzrecht, Außenwirtschaftsrecht, Bankrecht, Arzneimittelrecht oder andere, teilweise sehr spezielle Materie.
Hierbei treten oft Fragen auf, die besonders tiefe wissenschaftliche Durchdringung erfordern – jedenfalls wenn man der Justiz “auf dogmatischer Augenhöhe” begegnen will oder solche Genauigkeit als Strafverteidiger gar erst einfordern muss. Erst solche Durchdringung ermöglicht es dem Strafverteidiger, einen möglichen Prozessverlauf zu prognostizieren und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu skizzieren.
Bei der Umsetzung dieser Strategie ist dann Engagement, zuweilen auch Kampfeswillen, immer aber Respekt vor dem Prozessgegner notwendig.
Oft entwickeln sich zwischen Strafverteidiger und Staatsanwaltschaft so im Laufe eines Ermittlungsverfahrens gemeinsame Ansichten zu Rechtsfragen, welche dann eine Verständigung über ein mögliches Ergebnis ermöglichen.
Mit solcher Tagesarbeit als Strafverteidiger korrespondiert eine Teilnahme an der wissenschaftlichen Diskussion durch Veröffentlichungen und Vorträge zu wichtigen Themen.
So war in den letzten Jahren mit Beharrlichkeit und Genauigkeit – und am Ende mit Erfolg – die fehlgehende Ansicht abzuwehren, dass Vertragsärzte als “Beauftragte” der Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB oder gar als Amtsträger anzusehen seien. Bitte lesen Sie hierzu bei Interesse den am 22.06.2012 veröffentlichten Beschluss des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (GSSt 2/11), welcher maßgeblich auf die durch Rechtsanwalt Dr. Geis entwickelten Argumentationen abhebt und diese zitiert.
Beiträge von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main sind veröffentlicht zum Beispiel in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) und der Zeitschrift Gesundheitsrecht (GesR).
Dr. Geis ist Mitglied des Deutsche Strafverteidiger e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Die Kanzlei von Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis befindet sich am Holzhausenpark in Frankfurt am Main in der Eysseneckstraße 19.