Bild: Rainer Sturm / pixelio.de Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis, Frankfurt am Main Nach § 44 Strafgesetzbuch in der seit 24.08.2017 geltenden neuen Fassung kann ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten als Nebenstrafe neben einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe auch dann verhängt werden, wenn die Straftat nicht – wie zuvor notwendig – bei …