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“Großes Ausmaß” bei Steuerhinterziehung

Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis, Frankfurt am Main Auch die Rechtsprechung zu den Tatbestandsmerkmalen der Steuerhinterziehung ist in ständiger Entwicklung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war das nach objektiven Maßstäben zu bestimmende Merkmal des Regelbeispiels “in großem Ausmaß” dann erfüllt, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro übersteigt. Beschränkt sich das Verhalten des Täters aber …

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