Zu den allgemeinen Strafsachen werden in Abgrenzung zum Wirtschaftsstrafrecht hier etwa gezählt das Betäubungsmittelstrafrecht, allgemeine Delikte aus dem Strafgesetzbuch wie Beleidigung, Körperverletzung oder Raub, das Sexualstrafrecht und das Verkehrsstrafrecht.
Auch in den besten Kreisen können erfahrungsgemäß alle Deliktsgruppen vorkommen. Rechtsanwalt Dr. Geis wird als Verteidiger niemanden allein wegen irgendeiner Eigenheit des vorgeworfenen Delikts zurückweisen. Wichtiger ist ein zukunftsbezogen verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Handeln.
Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main steht Ihnen unter 0171 9596500 zunächst unverbindlich und kostenfrei für ein erstes Gespräch zur Verfügung.