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Bundesgerichtshof zum Adhäsionsverfahren

Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis, Frankfurt am Main Im sogenannten Adhäsionsverfahren (§§ 403ff. StPO) können im Strafverfahren gleichzeitig zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verfolgt werden. Dass der Richter die Schmerzensgeldbemessung dabei sorgfältig zu begründen hat, zeigt erneut eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Falle einer Vergewaltigung (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017, 2 StR …

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