Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mark Geis in Frankfurt am Main studierte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit strafrechtlicher Ausrichtung. Auch das Referendariat absolvierte Dr. Geis mit strafrechtlichem Schwerpunkt u. a. bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1993.

Im Jahre 2000 wurde Rechtsanwalt Dr. Geis an der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit der von seinem Lehrer Prof. Dr. Klaus Lüderssen (+) betreuten und im Frankfurter Peter Lang Verlag erschienenen Schrift “Überzeugung beim Strafbefehlserlass?” promoviert.

2006 wurde Dr. Geis die Befugnis verliehen, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mark Geis ist Mitglied des Deutsche Strafverteidiger e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

Dr. Geis ist verheiratet und hat einen Sohn (geboren 1996).

Zunächst unverbindlich unter 0171/9596500 können Sie Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main anrufen, wenn Sie direkt im persönlichen Gespräch klären wollen, ob er der geeignete Mann für Ihr Problem ist und die “Chemie stimmt”. Hierdurch entstehen noch keine Anwaltsgebühren.

Gleichwohl unterliegt schon ein solches erstes Gespräch, in welchem es auch besonders darum gehen wird, den Verfahrensstand und die unmittelbar notwendigen Schritte anzusprechen, selbstverständlich bereits vollständig der anwaltlichen Schweigepflicht. Und sie werden feststellen, dass Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis sich Ihrer Person und Ihres Falles in gleichem Maße engagiert annimmt unabhängig davon, ob es sich um eine große Wirtschaftsstrafsache oder eine – tatsächlich oder vermeintlich – “kleine” Sache handelt, die gegenüber Geschäftskollegen oder auch der Familie anzusprechen Ihnen aber vielleicht unangenehm ist.

Kommt ein Mandat zu Stande, wird in Strafsachen im allgemeinen eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so dass Sie auch insofern von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt.

Wenn Sie lieber erst ein wenig stöbern wollen, um einen Eindruck von der Kanzlei und den Tätigkeitsschwerpunkten von Dr. Geis als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zu erhalten, lädt Sie Dr. Geis herzlich zu einem Besuch der folgenden Seiten seiner Webpräsenz ein.

Rechtsanwalt  und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis, Frankfurt am Main

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main vertritt Sie Dr. Geis ganz schwerpunktmäßig auf den Rechtsgebieten des allgemeinen Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.

Dr. Geis steht Ihnen mit Engagement, Erfahrung und persönlicher Betreuung zur Verfügung.

Grundsätzliche erste Hinweise zum Ablauf des Strafverfahrens und dem geeigneten Verhalten in diesem Verfahren finden Sie im Ratgeber Strafrecht. Dieser kann und will aber selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, denn nur die genaue Beachtung aller Besonderheiten eines Falles durch einen erfahrenen Strafverteidiger bietet die Basis dafür, ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen – jeder Fall ist anders! Dr. Geis wird Sie im persönlichen Gespräch stets über die Abläufe des Verfahrens aufklären und bleibt für Sie persönlicher Ansprechpartner.

Insbesondere beim Vorwurf folgender – hier alphabetisch geordneter – Delikte steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main als Strafverteidiger zur Verfügung: Allgemeine StrafsachenArzneimittelstrafrechtBestechung, Bestechlichkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Untreue, Wirtschaftsstrafrecht.

Besonderes Interesse gilt auch Fragen der Strafbarkeit des Arztes und anderer Berufsträger. Auch im Berufsrecht der freien Berufe und in anderen Feldern des betreffenden Rechts ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis deshalb tätig.

Die Rechtsgebiete des Strafrechts und besonders des Wirtschaftsstrafrechts zeichnen sich durch besondere Komplexität aus. Diese Komplexität resultiert daraus, dass die Strafjustiz sich meist nicht nur mit dem “eigenen” Recht, insbesondere dem Strafprozessrecht, zu befassen hat, sondern auch mit dem Fachrecht – sei es Abgabenrecht, Insolvenzrecht, Außenwirtschaftsrecht, Bankrecht, Arzneimittelrecht oder andere, teilweise sehr spezielle Materie.

Hierbei treten oft Fragen auf, die besonders tiefe wissenschaftliche Durchdringung erfordern – jedenfalls wenn man der Justiz “auf dogmatischer Augenhöhe” begegnen will oder solche Genauigkeit als Strafverteidiger gar erst einfordern muss. Erst solche Durchdringung ermöglicht es dem Strafverteidiger, einen möglichen Prozessverlauf zu prognostizieren und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu skizzieren.

Bei der Umsetzung dieser Strategie ist dann Engagement, zuweilen auch Kampfeswillen, immer aber Respekt vor dem Prozessgegner notwendig.

Oft entwickeln sich zwischen Strafverteidiger und Staatsanwaltschaft so im Laufe eines Ermittlungsverfahrens gemeinsame Ansichten zu Rechtsfragen, welche dann eine Verständigung über ein mögliches Ergebnis ermöglichen.

Mit solcher Tagesarbeit als Strafverteidiger korrespondiert eine Teilnahme an der wissenschaftlichen Diskussion durch Veröffentlichungen und Vorträge zu wichtigen Themen.

So war in den letzten Jahren mit Beharrlichkeit und Genauigkeit – und am Ende mit Erfolg – die fehlgehende Ansicht abzuwehren, dass Vertragsärzte als “Beauftragte” der Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB oder gar als Amtsträger anzusehen seien. Bitte lesen Sie hierzu bei Interesse den am 22.06.2012 veröffentlichten Beschluss des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (GSSt 2/11), welcher maßgeblich auf die durch Rechtsanwalt Dr. Geis entwickelten Argumentationen abhebt und diese zitiert.

Beiträge von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis in Frankfurt am Main sind veröffentlicht zum Beispiel in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) und der Zeitschrift Gesundheitsrecht (GesR).

Die Kanzlei von Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis befindet sich am Holzhausenpark in Frankfurt am Main in der Eysseneckstraße 19.

Im Strafgesetzbuch sind für das Strafrecht die meisten Tatbestände normiert; daneben treten Vorschriften des Nebenstrafrechts, zum Beispiel die steuerrechtlichen Strafvorschriften in der Abgabenordnung.

Die im “Besonderen Teil” des Strafgesetzbuchs normierten Delikte – im “Allgemeinen Teil” finden sich etwa die Normen zu Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe, Notwehr, Vorsatz usw. – sind zum Beispiel namentlich:

§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte  

§ 123 Hausfriedensbruch

§ 130 Volksverhetzung 

§ 132 Amtsanmaßung

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

§ 145d Vortäuschen einer Straftat

§ 146 Geldfälschung

§ 147 Inverkehrbringen von Falschgeld

§ 148 Wertzeichenfälschung

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

§ 154 Meineid

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

§ 164 Falsche Verdächtigung

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 

§ 169 Personenstandsfälschung

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§ 180a Ausbeutung von Prostituierten

§ 181a Zuhälterei

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

§ 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

§ 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

§ 184f Ausübung der verbotenen Prostitution

§ 184g Jugendgefährdende Prostitution

§ 184i Sexuelle Belästigung

§ 184j Straftaten aus Gruppen

§ 185 Beleidigung

§ 186 Üble Nachrede

§ 187 Verleumdung

§ 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses   § 202a Ausspähen von Daten

§ 202b Abfangen von Daten

§ 202d Datenhehlerei

§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen

§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

§ 211 Mord

§ 212 Totschlag

§ 216 Tötung auf Verlangen

§ 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

§ 218 Schwangerschaftsabbruch

§ 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch

§ 221 Aussetzung

§ 222 Fahrlässige Tötung

§ 223 Körperverletzung

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen

§ 226 Schwere Körperverletzung

§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge

§ 229 Fahrlässige Körperverletzung

§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei

§ 232 Menschenhandel

§ 232a Zwangsprostitution

§ 234 Menschenraub

§ 236 Kinderhandel

§ 237 Zwangsheirat

§ 239 Freiheitsberaubung

§ 240 Nötigung

§ 241 Bedrohung

§ 242 Diebstahl

§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahl

§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

§ 244a Schwerer Bandendiebstahl

§ 246 Unterschlagung

§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

§ 249 Raub

§ 250 Schwerer Raub

§ 251 Raub mit Todesfolge

§ 252 Räuberischer Diebstahl

§ 253 Erpressung

§ 255 Räuberische Erpressung

§ 257 Begünstigung

§ 258 Strafvereitelung

§ 258a Strafvereitelung im Amt

§ 259 Hehlerei

§ 260 Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei

§ 260a Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

§ 263 Betrug

§ 263a Computerbetrug

§ 264 Subventionsbetrug

§ 264a Kapitalanlagebetrug

§ 265 Versicherungsmißbrauch

§ 265a Erschleichen von Leistungen

§ 265b Kreditbetrug

§ 266 Untreue

§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

§ 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten

§ 267 Urkundenfälschung

§ 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung

§ 271 Mittelbare Falschbeurkundung

§ 273 Verändern von amtlichen Ausweisen

§ 274 Urkundenunterdrückung

§ 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen

§ 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen

§ 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere

§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen

§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren

§ 283 Bankrott

§ 283b Verletzung der Buchführungspflicht

§ 283c Gläubigerbegünstigung

§ 283d Schuldnerbegünstigung

§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

§ 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

§ 288 Vereiteln der Zwangsvollstreckung

§ 289 Pfandkehr

§ 291 Wucher

§ 292 Jagdwilderei

§ 293 Fischwilderei

§ 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

§ 299b Bestechung im Gesundheitswesen

§ 303 Sachbeschädigung

§ 303a Datenveränderung

§ 303b Computersabotage

§ 306 Brandstiftung, § 306a Schwere Brandstiftung, § 306b Besonders schwere Brandstiftung, § 306c Brandstiftung mit Todesfolge, § 306d Fahrlässige Brandstiftung

§ 306f Herbeiführen einer Brandgefahr, § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

§ 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

§ 316a Räuberischer Angriff auf Kraftverkehr

§ 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr

§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen, § 318 Beschädigung wichtiger Anlagen, § 319 Baugefährdung

§ 323a Vollrausch, § 323b Gefährdung einer Entziehungskur

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

§ 324 Gewässerverunreinigung, § 324a Bodenverunreinigung, § 325 Luftverunreinigung, § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen, § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen, § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Güter, § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete, § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

§ 331 Vorteilsannahme

§ 332 Bestechlichkeit

§ 333 Vorteilsgewährung

§ 334 Bestechung

§ 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

§ 339 Rechtsbeugung

§ 340 Körperverletzung im Amt, § 348 Falschbeurkundung im Amt

§ 355 Verletzung des Steuergeheimnisse

§ 356 Parteiverrat