Kann eine juristische Person Beschuldigter sein?

Unternehmen als Beschuldigter

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Strafverteidiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Geis, Frankfurt am Main

Die Frage, ob auch ein Unternehmen selbst Adressat einer formellen strafrechtlichen Beschuldigung sein kann, wird in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur bisher verneint. Angeführt werden verfassungsrechtliche Gründe: Schuld und Beschuldigung einer juristischen Person seien nicht möglich.

Ein soeben in der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) (2018, S. 200ff.) erschienener Beitrag von Dr. Geis unternimmt am Beispiel VW eine Bestandsaufnahme, die unter Einbeziehung internationalen Strafrechts und nationalen Rechtshilferechts demgegenüber zu anderem Ergebnis gelangt: Die Existenz eines echten Unternehmensstrafrechts ist qua internationalen Strafrechts bereits nationale Verfassungswirklichkeit. Da international die Beschuldigung juristischer Personen möglich ist und nach dem Rechtshilferecht die Verfolgung juristischer Personen wegen Straftaten auch national möglich ist, müssen juristischen Personen auch national Beschuldigtenstellung und Beschuldigtenrechte zustehen können.